St. Pölten, 13.12.2021 (dsp/mb) Das Bischöfliche Ordinariat hat bereits gestern alle Pfarren in der Diözese St. Pölten informiert, dass nach dem Ende des allgemeinen Lockdowns die Regeln für öffentliche Gottesdienste von der Österreichischen Bischofskonferenz angepasst wurden. Die wichtigste Änderung ist, dass der einzuhaltende Mindestabstand auf einen Meter reduziert wird. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde am Samstag veröffentlicht und gilt seit gestern, Sonntag, 12. Dezember.