Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März - Mindestabstand und 3G-Regel für liturgische Dienste entfallen - Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend
Wien, St. Pölten 04.03.2022 (KAP/dsp/mb) Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Samstag, 5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg. Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.